Allgemeine Geschäftsbedingungen der Graphisoft Building Systems GmbH (Graphisoft) für die Überlassung von Standardsoftware und Datenkatalogen sowie Softwarepflege- und Schulungsleistungen
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Graphisoft Building Systems GmbH (nachfolgend Graphisoft genannt) sind Bestandteil des Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Graphisoft hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Graphisoft in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistungen ausführt. Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäfte.
Weitere Vereinbarungen, die zwischen Graphisoft und dem Vertragspartner zwecks Vertragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
Angebote, Preise
Angebote von Graphisoft sind freibleibend. Ist eine Bestellung als Angebot zu qualifizieren, kann Graphisoft dieses binnen 14 Kalendertagen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware annehmen. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Wenn Graphisoft keine Auftragsbestätigung erstellt, gilt die Rechnung als Bestätigung. Auf Wunsch des Kunden schließt Graphisoft auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
Sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen kann, gelten unsere zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültigen Preise. Mangels solcher behalten wir uns das Recht vor, Preiserhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen an den Kunden weiterzugeben. Bei einer hieraus resultierenden Preiserhöhung von mehr als 5 % der ursprünglichen Netto-Kaufsumme steht ihm das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.
Die gesetzliche MwSt. ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
Zahlung, Zahlungsverzug
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis rein netto ohne Abzug innerhalb von 14 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde durch Ablauf dieser Frist in Zahlungsverzug, ist Graphisoft berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Sofern mit dem Kunden Ratenzahlung vereinbart ist, gilt, dass die einzelnen Raten jeweils monatlich im Voraus bis zum 5. eines jeden Kalendermonats zu zahlen sind. Entscheidend ist nicht das Datum der Anweisung, sondern der Geldeingang bei Graphisoft. Der Gesamtabrechnungsbetrag ist sofort und ohne Einschränkung zahlbar und fällig, wenn der Kunde mit einer Rate mehr als 10 Tage schuldhaft in Rückstand gerät.
Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte können nur aus dem gleichen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Fristen für Lieferungen oder Leistungen
Die Verbindlichkeit einer von Graphisoft angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Vereinbarung von Lieferterminen und Leistungsfristen bedarf der Schriftform.
Haftung
Graphisoft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von Graphisoft zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Graphisoft haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruht, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Graphisoft schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Soweit insoweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung und Pflichtverletzungen von Mitarbeitern, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die Verjährungsfrist für gegen Graphisoft gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.
Mängelansprüche
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu gestalten, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen und unter allen Bedingungen vollständig fehlerfrei arbeitet. Dies gilt insbesondere in Verwendung mit verschiedenen Hardware- und Betriebssystemkomponenten. Gegenstand des Vertrages ist daher stets nur die Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. Das Programm wird von Graphisoft nach dem neusten Stand der Technik getestet und auf seine allgemeine Tauglichkeit regelmäßig geprüft.
Graphisoft weist darauf hin, dass jeder Vertragspartner im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht insbesondere für regelmäßige Sicherung seiner Daten auf geeigneten Sicherungsmedien zu sorgen hat.
Mängelhaftungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, innerhalb von einer Frist von 5 Wochen nach Erhalt schriftlich rügt. Zu den Mängeln zählen insbesondere erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware und Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Ferner fällt das Liefern einer anderen Sache oder Ware in zu geringer Menge darunter.
Mängel des Liefergegenstands werden von Graphisoft innerhalb der gesetzlichen Frist ab Lieferung nach Mitteilung des Anwenders behoben. Dies geschieht nach den gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechten des Käufers. Graphisoft ist verpflichtet, alle zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder misslingt sie ein 2. Mal, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn Graphisoft hinreichend Gelegenheit zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn sie verweigert oder verzögert wurde, wenn begründete Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Softwarepflege- und Schulungsleistungen
Sofern auch eine Softwarepflege Vertragsgegenstand ist, gilt, dass Graphisoft die zur organisatorischen Funktionsfähigkeit des Programms erforderlichen Instandhaltungs- und Pflegearbeiten an der Software für die Dauer des Wartungsvertrages übernimmt. Hierunter fällt insbesondere die Lieferung von Updates (überarbeitete und verbesserte Versionen) in nicht festgelegten Zeitabständen sowie die Inanspruchnahme der Kundensupport-Hotline. Schulungen werden nach Tarifen oder nach Aufwand abgerechnet. Ein bestimmter Schulungserfolg kann nicht garantiert werden.
Die Abrechnung der Softwarepflegegebühren erfolgt vom 1. des Folgemonats nach Auftragserteilung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres. Die Gebühr berechnet sich nach dem kompletten Programmumfang und ist stets für das Kalenderjahr im Voraus fällig. Der Softwarepflegevertrag gilt zunächst bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt wird. Graphisoft ist frühestens nach Ablauf eines Jahres berechtigt, durch einseitige Erklärung das Pflegeentgelt zum Jahresende zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt maximal bis zum Entgelt, das für Neukunden gilt. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % steht dem Kunden innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Anpassungserklärung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Nutzungsumfang
Die von Graphisoft vertriebene Software ist durch die §§ 69a ff. UrhG geschützt. Dem Vertragspartner werden keine Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen, die über die Nutzung des erhaltenen Softwarepakets hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie jede Art der (vermeintlichen) Fehlerbeseitigung ist vertragswidrig und macht den Vertragspartner ggf. schadensersatzpflichtig. Jede über die Erlaubnisse der genannten Regelung des UrhG hinausgehende Art der Programmiertätigkeit, insbesondere die weitere datentechnische Anpassung des Computerprogramms an die Gebrauchszwecke des Kunden sowie die Weiterentwicklung der Software, erfolgt ausschließlich durch Graphisoft. Die bestehenden Funktionen der Software kann der Vertragspartner uneingeschränkt nutzen und sie auf seine betrieblichen Belange einstellen. Die Übertragung des Nutzungsrechtes ist untersagt. Dem Vertragspartner wird ein einfaches nicht ausschließliches Nutzungsrecht betreffend die vertragsgemäß zu liefernde Software sowie die Datenkataloge eingeräumt. Der Kunde ist berechtigt, die überlassenen EDV-Programme und Datenkataloge nach Maßgabe der vertraglichen Regelung in Form sog. Einplatzlizenzen oder aber als Mehrplatzlizenzen zu nutzen. Bei einer Mehrplatzlizenz gilt, dass dies im Rahmen einer Netzwerkanlage bis zur vertraglich festgelegten Benutzeranzahl gestattet wird. Etwa in druckschriftlicher Form überlassenes Dokumentationsmaterial darf nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt werden. Während der Nutzung der Software muss der Original-Datenträger vorhanden sein. Demonstrationsprogramme und -versionen dürfen nur zu Demonstrationszwecken oder zu Testzwecken, keinesfalls zu administrativen Zwecken genutzt werden.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen und Leistungen stehen bis zur vollständigen Zahlung unter Eigentumsvorbehalt der Graphisoft und es kann jederzeit die Herausgabe begehrt werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Graphisoft berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt gleichzeitig die Rücktrittserklärung vom Vertrag; ebenso in der Pfändung der Kaufsache. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Graphisoft unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er darf seinerseits den Vertragsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Gewerbliche Schutzrechte
Graphisoft geht für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und Österreich davon aus, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Software keine Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, falls Dritte Schutzrechtsverletzungen geltend machen, Graphisoft unverzüglich zu benachrichtigen. Graphisoft stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter aus der behaupteten Verletzung von Schutzrechten frei.
Datenverarbeitung
Graphisoft ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Bestellers im Sinne des Datenschutzes zu speichern bzw. zu verarbeiten.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil werden bzw. ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder des Vertrages selbst. Die betreffende Regelung ist dann unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder anfechtbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine eventuelle Regelungslücke.